Im Schulgesetz und in der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) des Landes NRW finden sich die gesetzlichen Rahmenvorgaben der Schuleingangsphase.
Die Klasse 1 und 2 werden als Schuleingangsphase verstanden, sie dauert in der Regel 2 Jahre.
Unter bestimmten Umständen kann sie allerdings auch in einem Jahr oder in drei Jahren durchlaufen werden.
Hier finden Sie unser Konzept zur Schuleingangsphase zum Download: