Konzepte zur Leistungsfeststellung

UNSER KONZEPT ZUR LEISTUNGSFESTSTELLUNG an der Grundschule Villigst

Stand Mai 2012; fortgesetzt Dezember 2012 , evaluiert Februar 2014

 

Vorwort

Die Schulkonferenz der Grundschule Villigst als oberstes Mitwirkungsgremium hat am 22.03.2012 auf der Grundlage der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) §6, Absatz 3 folgende Beschlüsse gefasst:

Die Schulkonferenz beschließt, …

  • dass das Versetzungszeugnis am Ende der zweiten Klasse ausschließlich eine Leistungsbeschreibung in Berichtsform ohne Noten enthalten soll
  • dass die Zeugnisse in der dritten Klasse zusätzlich zur Leistungsbeschreibung in Berichtsform auch Noten enthalten sollen.

Voraussetzung für diesen Beschluss der Schulkonferenz ist das nun folgende von der Schule erarbeitete, alternative Konzept zur Leistungsrückmeldung ohne Noten, das mit den Eltern abgestimmt ist. So erhalten wir als Grundschule Villigst die Möglichkeit, über Jahre erprobte und bewährte pädagogische Konzepte zur Leistungsbewertung ohne Noten einzusetzen.

Eine schematische Leistungsbewertung mit Noten widerspricht eindeutig der pädagogischen Arbeit und den didaktischen Konzepten unserer Schule. Gerade auch im Sinne der Inklusion können beschreibende Aussagen die Arbeit der Schüler:innen mit individuellen Arbeits- bzw. Förderplänen, das Beobachten der Lernentwicklungen sowie die dafür jeweils individuell notwendigen Anstrengungen wesentlich treffender dokumentieren als Ziffernnoten. Wir sehen darin mehr Chancengerechtigkeit und eine größere Vergleichbarkeit.

An den hier vorliegenden Festlegungen sollen sich alle Lehrkräfte der Grundschule Villigst orientieren, wenngleich es durchaus Konstellationen innerhalb einer Lerngruppe geben kann, die ein Abweichen von diesen Standards sinnvoll und erforderlich machen.

 

Leistungsfeststellung

Die Schüler:innen unserer Schule bekommen regelmäßig Rückmeldungen zu den von ihnen erbrachten Leistungen in den verschiedenen Fächern. Sie schätzen ihre Leistungen und Lernerfolge aber auch fortlaufend selbst ein. Das ist wichtig, damit einerseits die Kinder lernen, sich selbst und ihr Leistungsvermögen richtig einzuschätzen, andererseits wir Lehrer:innen die Kinder individuell und differenziert fördern können. Dabei sollen leistungsstarke Schüler:innen ebenso gefördert werden wie Schüler:innen mit Lerndefiziten oder Teilleistungsschwächen.

Die Schüler:innen der Grundschule Villigst werden zunehmend befähigt, ihren eigenen Lernprozess selbstständig zu gestalten – das bezeichnen wir als „Leistung“!

In jedem Unterrichtsfach bilden einerseits alle mündlichen, praktischen und schriftlichen Beiträge, die die Kinder erbringen, unsere Beurteilungsgrundlage. Andererseits werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte als Leistungen bewertet. Neben Einzelleistungen werden auch in Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen berücksichtigt.

Während des Lernprozesses gemachte Beobachtungen können auch in entsprechend entwickelten Beobachtungsbögen dokumentiert und bei der Leistungsbewertung berücksichtigt  werden.

 

Orientierung an Kompetenzen und Kompetenzerwartungen

Im Unterricht der Grundschule geht es um mehr als reine Wissensvermittlung. Gemäß dem in den Richtlinien beschriebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule kommt neben dem Aufbau einer „Wissensbasis“ der Entwicklung übergreifender, prozessbezogener Kompetenzen eine tragende Rolle zu. Sie sind gegenüber den fachlichen, inhaltsbezogenen Kompetenzen als gleichwertig anzusehen.

Grundlegende Bereiche sind:

  • Wahrnehmen und Kommunizieren,
  • Analysieren und Reflektieren,
  • Strukturieren und Darstellen,
  • Transferieren und Anwenden.

In den Lehrplänen der jeweiligen Fächer werden verbindliche Kompetenzerwartungen geäußert, die auf der Ebene der prozess- und inhaltsbezogenen Kompetenzen festlegen, welche Leistungen von den Schüler:innen am Ende der Schuleingangsphase sowie am Ende der Klasse 4 erwartet werden. So sollen die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Weiterlernen geschaffen werden. Die Überprüfung des erreichten Kompetenzniveaus ermöglicht es uns Lehrer:innen aber auch, rechtzeitig Kinder in ihrer Lernentwicklung zu fördern, die die grundlegenden Kompetenzen bis zum Ende der Schuleingangsphase bzw. bis zum Ende der Klasse 4 noch nicht erreicht haben.

 

So informieren wir über Leistungen - Noten und Zeugnisse

Schuleingangsphase – Klasse 1

In der Klasse 1 erhalten die Kinder über kurze Bemerkungen, Belobigungsstempel, Smileys oder Punktwerte in kleinen Tests Rückmeldungen zu ihren Leistungen. An entsprechender Stelle in den eingesetzten Lehrwerken oder auf vorbereiteten Bögen können sie auch eine Selbsteinschätzung zu ihrem Lernprozess und um Leistungsstand abgeben.

Wichtig ist auch der Austausch mit den Erziehungsberechtigten an den Elternsprechtagen und in den unterrichtsbegleitenden Beratungsgesprächen (z. B. in Sprechstunden), denn dort kann der individuelle Leistungsstand eines jeden Kindes gezielt besprochen werden.

Die Zeugnisse am Ende der Klasse 1 werden in Berichtsform verfasst und geben Aufschluss über das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Leistungen des Kindes in den Kernfächern. Die Formulierungen werden so gewählt, dass die Fähig- und Fertigkeiten des Kindes angemessen gewürdigt werden. Sie sollen zum Lernen ermutigen, aber durch förderliche und beratende Hinweise auch Wege zu einem sinnvollen Weiterlernen aufzeigen.

Besondere Neigungen und Begabungen sowie das Engagement in Arbeitsgemeinschaften und/oder bei Angeboten der OGS werden als Bemerkung ebenfalls auf allen Zeugnissen festgehalten, wenn sie im Unterricht oder im Schulleben zum Tragen kamen.

 

Schuleingangsphase – Klasse 2

Das zweite Schuljahr knüpft zunächst an die Arbeitsweisen des ersten Schuljahres an. Das Arbeits- und Sozialverhalten wird wie im ersten Schulbesuchsjahr kommentiert.

 

Klasse 3

In der Klasse 3 schreiben die Kinder benotete Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik. Benotet werden im Fach Deutsch z. B. „Aufsätze“ (freie oder gebundene Texte, durch Literatur angeregte Texte, Textentwürfe und Überarbeitungen), aber auch Aufgaben zum Überarbeiten eines Textes oder die Beantwortung von Fragen zu einem Text. Grundlage der Rechtschreibnote sind die eigenen Texte.

Im Fach Mathematik werden mit schriftlichen Lernzielkontrollen komplexe fachbezogene Kompetenzen überprüft. In den übrigen Fächern kann mit gelegentlichen schriftlichen Tests der Lern- und Entwicklungsstand der Kinder überprüft werden, jedoch erhalten die Kinder hier anstelle einer Note als Rückmeldung entweder einen Punktwert/Smiley oder einen kurzen Kommentar.

Dort können sie mit „Smileys“ oder mit Hilfe vorstrukturierter Fragen Stellung zum Verlauf des eigenen Lernprozesses bzw. zum erreichten Lernstand nehmen. Eine längere Erprobung ist fürs kommende Schuljahr (Klasse 4) angedacht.

In der Klasse 3 gibt es erstmals halbjährlich Zeugnisse. Für alle Fächer gibt es Noten, zusätzlich im ersten Schulhalbjahr einen Bericht zum Arbeits- und Sozialverhalten. Weiterhin gibt es kurze Berichte zu den Kernfächern, ferner Bemerkungen zu besonderen Leistungen oder zur Teilnahme an Fördermaßnahmen. Das Arbeits- und Sozialverhalten wird im 1. Halbjahr ausformuliert. Im 2. Halbjahr soll die Möglichkeit offen gelassen werden die Bemerkungen des 1. Halbjahres zu ergänzen. Folgender Standardsatz wird festgelegt:

„Das Arbeits- und Sozialverhalten entsprach (teilweise/ zum größten Teil …) den Ausführungen des letzten Halbjahres.“ (Schulkonferenzbeschluss vom 06.07.2011).

 

Klasse 4

In der Klasse 4 orientieren sich die Arbeitsweisen an denen der Klasse 3, allerdings werden die Kinder an der Planung und Gestaltung des Unterrichts stärker beteiligt.

Die prozessbezogenen Kompetenzen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Kinder arbeiten verstärkt in Gruppen, fertigen in zahlreichen Fächern Präsentationen (Referate, Wandzeitungen etc.) an und besorgen sich die erforderlichen Materialien und Informationen aus unterschiedlichen Quellen. Sie lernen verschiedene Medien und Präsentationsformen kennen und nutzen diese. Zum Ende des ersten Halbjahres der Klasse 4 erhält das Kind ein reines Notenzeugnis, das durch eine begründete Empfehlung zur Wahl der weiterführenden Schule ergänzt wird.

Die begründete Empfehlung berücksichtigt die Lernentwicklung des Kindes in den zurückliegenden Jahren und den aktuellen Leistungsstand, erwächst aber auch aus den Ergebnissen der Beratungsgespräche, die mit den Erziehungsberechtigten im Verlauf des ersten Schulhalbjahres geführt wurden. Sie werden auf Basis der Formulare Einschätzungsbogen der Schule/der Eltern und dem Protokollbogen (s. Anlage) durchgeführt.

Die Empfehlung kann eindeutig für eine bestimmte Schulform der Sekundarstufe I ausgesprochen werden:

  • Hauptschule oder Gesamtschule/Sekundarschule,
  • Realschule oder Gesamtschule/Sekundarschule,
  • Gymnasium oder Gesamtschule/Sekundarschule.

Die Eltern melden die Schülerin oder den Schüler unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4, eines Anmelde- sowie eines Schülerbogens an einer Schule der von ihnen gewähl­ten Schulform an.

Die Empfehlungen zur Wahl der weiterführenden Schulen können für bestimmte Schulformen auch mit Einschränkungen ausgesprochen werden. Das kann der Fall sein, wenn ein Kind in bestimmten Kompetenzbereichen oder Fächern ein hohes Leistungsniveau erreicht hat, in anderen Bereichen dagegen noch Lücken sind, die es bei entsprechender Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft aber schließen kann.

Die Notengebung ab Klasse 3 soll sowohl dem Kind als auch den Eltern helfen, zu einer realistischen Einschätzung des Entwicklungsstandes in den verschiedenen Fächern, Fähig- und Fertigkeiten zu gelangen. Gleichzeitig wird das Kind an das an den weiterführenden Schulen übliche System der Leistungsbewertung herangeführt.

Auf den folgenden Seiten finden Sie eine kurz gefasste Übersicht mit den wesentlichen Zeugnisbestandteilen:

 

Beschreibung

  • Arbeitsverhalten
  • Sozialverhalten

Beschreibung

  • Lernentwicklung
  • Leistungsstand in den Fächern
  • begründete Empfehlung zur Wahl der weiterführenden Schulen (in 4.1)

Noten

  • für Fächer

 

Zeugnisausgabe:

Jahrgang 1, Schuljahresende

Jahrgang 2 mit Schulbesuchsjahren, Schuljahresende,

mit / ohne Versetzung in 3

Jahrgang 3, 1. Halbjahr und 2. Halbjahr

Jahrgang 4, 1. Halbjahr und 2. Halbjahr

 

 

Notenstufen

§ 48 Abs. 3 des Schulgesetzes NRW regelt die zu vergebenden Noten und deren

Bedeutung bei der Bewertung von Leistungen.

Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt:

1. sehr gut (1)

Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im

besonderen Maße entspricht.

2. gut (2)

Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll

entspricht.

3. befriedigend (3)

Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen

den Anforderungen entspricht.

4. ausreichend (4)

Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel

aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

5. mangelhaft (5)

Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen

nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse

vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

6. ungenügend (6)

Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen

nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die

Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

 

Lern- und Förderempfehlungen

Gemäß § 50 Abs. 3 SchulG NRW hat Schule den Unterricht derart zu gestalten und Schüler:innen so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist. Die Erfahrung zeigt, dass es von diesem Regelfall aber immer wieder Ausnahmen gibt. Kinder, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten daher ab der Klasse 2 zum Ende des Schuljahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung. In der Jahrgangsstufe 3 und 4 wird diese Lern- und Förderempfehlung sowohl mit den Halbjahres-, als auch mit den Schuljahreszeugnissen ausgegeben. Diese Empfehlungen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Bereiche, in denen es Lernprobleme gibt, werden angesprochen und Möglichkeiten zur Behebung der Leistungsrückstände aufgezeigt.

Die betroffenen Schüler:innen sollen die Möglichkeit der Teilnahme an schulischen Förderangeboten erhalten mit dem Ziel, unter Einbeziehung der Eltern erkannte Lern- und Leistungsdefizite bis zur Versetzungsentscheidung zu beheben. Eine Lern- und Förderempfehlung erhalten Schüler:innen auch im Falle der Nichtversetzung zum Ende des Schuljahres.

Grundlage für die Erstellung einer Lern- und Förderempfehlung sind die im Unterricht gemachten und dokumentierten Beobachtungen der Lehrkraft sowie die Ergebnisse schriftlicher Arbeiten.

 

Förderpläne

Aus den fortlaufenden Beobachtungen und Unterrichtsergebnissen können auch Förderpläne für einzelne Kinder oder Teile einer Lerngruppe erwachsen. Diese enthalten neben der Beschreibung des festgestellten Problems Lösungsvorschläge und legen einen vereinbarten Zeitpunkt fest, an dem geprüft wird, ob das Problem behoben wurde oder weiterhin besteht. Über Förderziel und –maßnahmen findet ein regelmäßiger Austausch statt.

 

Vergleichsarbeiten in Klasse 3 (VERA)

Seit dem Schuljahr 2004/05 wird in NRW in der Grundschule eine Lernstandserhebung in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt. Nachdem zunächst der Lernstand der Viertklässler:innen überprüft wurde, nehmen seit dem Schuljahr 2006/07 die Drittklässler:innen pflichtweise an dieser Lernstandserhebung teil. Mittlerweile beteiligen sich nahezu alle Bundesländer an der Durchführung der Vergleichsarbeiten.

Diese Vergleichsarbeiten sind keine „normalen“ Klassenarbeiten, da sie nicht aus dem laufenden Unterricht erwachsen. Änderung bedingt durch RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 25.02.2012:

„Die Lernstandserhebungen sollen Lehrkräfte dabei unterstützen, die Kompetenzen ihrer Klassen bzw. Kurse festzustellen und eine schulübergreifende Standortbestimmung der erreichten Leistungen vorzunehmen. Die Ergebnisse geben Hinweise auf Stärken und Schwächen der Lerngruppen und unterstützen die Unterrichtsentwicklung. Lernstandserhebungen sind keine Grundlage der Empfehlung für die Schulform gemäß § 11 Abs. 4. SchulG. Sie werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet.“

Für die Lehrkräfte der Grundschule Villigst sind die Vergleichsarbeiten hilfreich. Die Analyse der Ergebnisse im Kollegium kann durch Reflexion der eigenen Arbeit Impulse zur gezielten Gestaltung von Unterricht setzen. So erhalten wir eine Rückmeldung, in welchen Bereichen unser Unterricht besonders effektiv ist und wo es noch Defizite abzubauen gibt.

 

So geht es weiter - gemeinsam über Leistungen sprechen

Die Aufgabenhefte der Schüler:innen verbleiben nach der Durchführung zunächst in der Schule. Den Erziehungsberechtigten wird auf Wunsch ein Einblick in die Testhefte ihrer Kinder erstattet. Sie werden von der Schule bis zum Ende des Schuljahres aufbewahrt. Anschließend erhalten die Schüler:innen die Hefte zurück.

Die Ergebnisse werden mit schulinternen, schulübergreifenden und landesweiten Referenzwerten verglichen: Eltern sowie Schüler:innen erhalten durch die Schule eine Rückmeldung über die Ergebnisse ihres Kindes sowie der jeweiligen Klasse und der Schule. Die Schule informiert die Eltern der Schüler:innen am 1. Klassenpflegschaftsabend in Klasse 4 sowie die Gremien über die Ergebnisse der jeweiligen Jahrgangsstufe 3. Sie benachrichtigt die Schulaufsicht über die Ergebnisse der Vergleichsarbeit und die jeweiligen Konsequenzen für den Unterricht an der Schule.

 

Leistungen machen wenig Sinn, wenn sie einfach nur festgestellt und bewertet werden oder isoliert dastehen. Daher besprechen wir mit dem Kind die von ihm erbrachten Leistungen und die Selbsteinschätzungen und geben Tipps für den weiteren Lernweg (z. B. im Rahmen eines Kindersprechtages). Auch den Erziehungsberechtigten bieten wir regelmäßig und nach Bedarf Beratungsgespräche an, die dazu genutzt werden, den Leistungsstand zu erläutern sowie Hilfsmöglichkeiten und –angebote bei Lernschwierigkeiten, aber auch Anregungen und Zusatzangebote für lernstarke Kinder aufzuzeigen.

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