Schuleingangsphase

Im Schulgesetz und in der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) des Landes NRW finden sich die gesetzlichen Rahmenvorgaben der Schuleingangsphase.

Die Klasse 1 und 2 werden als Schuleingangsphase verstanden, sie dauert in der Regel 2 Jahre.

Unter bestimmten Umständen kann sie allerdings auch in einem Jahr oder in drei Jahren durchlaufen werden.

 

 

Hier finden Sie unser Konzept zur Schuleingangsphase zum Download:

 

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