Unsere 10 Schulregeln
In unseren Schülerparlament wird jedes Jahr in den Sitzungen an einem inhaltlichen Thema, für das sich das Parlament in dem jeweiligen Schuljahr entschieden hat, gearbeitet.
Im Schuljahr 2009/10 ist in diesem Zusammenhang die Schulordnung entwickelt worden: Die Klassen haben Bereiche festgelegt, für die es Regeln geben muss. Das Schülerparlament hat sich auf 10 verbindliche Regeln geeinigt. Diese sind in den Klassen konkretisiert und dann in einem Büchlein festgehalten worden, das jedes Kind im 2. Halbjahr der Klasse 1 erhält und gemeinsam mit seinen Eltern unterschreibt.
Im Rahmen eines Wettbewerbs ist von allen Kindern folgendes Plakat gewählt worden, auf dem die Schulregeln präsentiert sind:
- Regel 1: Ich tue niemandem absichtlich weh.
- Regel 2: Ich gehe fair mit anderen um.
- Regel 3: Ich bin hilfsbereit und freundlich.
- Regel 4: Bei STOPP höre ich auf.
- Regel 5: Ich hole Hilfe, wenn ein Streit für mich unlösbar ist.
- Regel 6: Ich räume meine Sachen ordentlich weg.
- Regel 7: Ich halte unsere Schule sauber.
- Regel 8: Ich achte das Eigentum der anderen.
- Regel 9: Ich renne, schreie und tobe nur außerhalb des Gebäudes.
- Regel 10: Ich befolge die Anweisungen der Mitarbeiterinnen der Schule und der OGS.
Im Verlauf der folgenden Schuljahre hat sich das Schülerparlament mit weiteren Regeln, die zu einem positiven Schulklima beitragen sollen, beschäftigt. Dabei sind immer wieder die Toilettenregeln oder die Absprachen über das Fußballspielen auf dem Sportplatz und dem Schulhof während der Pausen evaluiert worden.
Des Weiteren hat das Schülerparlament einen Flohmarkt organisiert, Möglichkeiten zur Mülltrennung entwickelt, Pausenengel ausgebildet und ein Plakat unter dem Aspekt „Wie sehen wir unsere Schule“ für den Eingangsbereich entworfen. Zuletzt haben die Vertreter des Schülerparlamentes sich mit unseren ausländischen Mitschülern und Mitschülerinnen intensiv ausgetauscht und anschließend jeweils einen Steckbrief über diese Kinder und ihr Herkunftsland erarbeitet. Diese werden in der Pausenhalle ausgestellt.
Der Besinnungsbogen
Wenn ein Schüler oder eine Schülerin massiv gegen eine der oben aufgeführten Schulregeln verstößt, muss er einen Besinnungsbogen ausfüllen. Dieser Besinnungsbogen bezieht sich direkt auf die Schulregeln und dient dazu, dass das betroffene Kind sich mit seinem regelwidrigen Verhalten intensiv auseinandersetzt und sich der Schwere seines Vergehens bewusst wird. Darüber hinaus soll er über eine Wiedergutmachung nachdenken. Die Eltern signalisieren mit ihrer Unterschrift nicht nur ihre Kenntnisnahme, sondern auch, dass sie mit ihrem Kind über das Vergehen gesprochen haben. Die Lehrerin, die den Besinnungsbogen ausgehändigt hat, unterzeichnet den ausgefüllten Bogen erst, wenn sie mit dem Inhalt einverstanden ist. Von Ferien zu Ferien darf ein Schüler oder eine Schülerin maximal drei Besinnungsbögen bekommen. Bei weiterem schwerwiegenden Verhalten wird die nächste Ordnungsmaßnahme wirksam.
Im Anhang findet sich ein Besinnungsbogen zur Ansicht.
Besinnungsbogen